Allgemeine Bestimmungen
Diese Regeln gelten für alle Leistungen der Fahrschule des Department of Motor Vehicles,
einschließlich Theorieunterricht, Prüfungen und praktischer Fahrstunden.
Die Einhaltung ist Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
§1 Teilnahme an der Fahrschule
• Fahrschüler haben pünktlich und vorbereitet zu erscheinen.
• Den Anweisungen des Fahrlehrers ist jederzeit Folge zu leisten.
• Störungen des Unterrichts oder der Prüfung sind zu unterlassen.
§2 Identitätsnachweis
• Theorieunterricht, Prüfungen und Fahrstunden dürfen nur mit gültigem amtlichem
Lichtbildausweis wahrgenommen werden.
• Der Identitätsnachweis ist vor Beginn jeder Prüfung vorzulegen.
• Kann kein gültiger Ausweis vorgelegt werden, wird die Maßnahme nicht durchgeführt.
• In diesem Fall gilt der Termin als nicht wahrgenommen und kann kostenpflichtig sein.
§3 Verhalten gegenüber Fahrlehrern
• Fahrlehrer handeln im Auftrag des Department of Motor Vehicles.
• Ein respektvoller und sachlicher Umgang ist verpflichtend.
• Unangemessenes Verhalten kann zum Abbruch der Maßnahme führen.
§4 Theorieprüfung
• Die Theorieprüfung ist eigenständig und ohne fremde Hilfe abzulegen.
• Hilfsmittel, Kommunikation mit Dritten oder technische Manipulationen sind untersagt.
• Verstöße führen automatisch zum Nichtbestehen der Prüfung.
§5 Praktische Fahrstunden
• Fahrschulfahrzeuge sind sicher, umsichtig und regelkonform zu führen.
• Verkehrsregeln sind strikt einzuhalten.
• Gefährdendes oder rücksichtsloses Fahrverhalten ist unzulässig.
§6 Praktische Fahrprüfung
• Die praktische Prüfung gilt als offizielle Leistungsüberprüfung des DMV.
• Jeder schwerwiegende Verkehrsverstoß führt zum Nichtbestehen.
• Der Fahrlehrer entscheidet über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
§7 Sicherheit und Verantwortung
• Sicherheit hat während aller Fahrten oberste Priorität.
• Anweisungen zur Gefahrenabwehr sind unverzüglich umzusetzen.
• Der Fahrlehrer kann eine Fahrt jederzeit abbrechen, wenn eine Gefahr besteht.
§8 Täuschung und Missbrauch
• Täuschungsversuche, falsche Angaben oder Identitätsmissbrauch sind untersagt.
• Verstöße können zur dauerhaften Versagung der Fahrschulleistungen führen.
• Weitere Maßnahmen bleiben dem DMV vorbehalten.
§9 Wiederholungen und Entscheidungen
• Nicht bestandene Prüfungen können nur nach Zustimmung des Fahrlehrers wiederholt werden.
• Entscheidungen des DMV sind verbindlich.
• Ein Anspruch auf sofortige Wiederholung besteht nicht.
§10 Schlussbestimmungen
• Diese Regeln ergänzen den San Andreas Vehicle Code (SAVC).
• Änderungen bleiben dem Department of Motor Vehicles vorbehalten.
• Mit Teilnahme an der Fahrschule gelten diese Regeln als anerkannt.
§11 Gebühren und Strafzahlungen
• Für bestimmte Verstöße oder Pflichtverletzungen können Gebühren oder Strafzahlungen erhoben werden.
• Die Höhe der Strafzahlung richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes.
Typische Strafzahlungen:
• Nichterscheinen zu einem vereinbarten Prüfungstermin: 250 - 500 $
• Vorsätzlicher Regelverstoß während einer Prüfung: 100 - 250 $
• Täuschungsversuch oder Manipulation einer Prüfung : 1.000 $ + Anzeige
• Absichtliches Beschädigung eines Fahrschulfahrzeugs: Kostenersatz
• Strafzahlungen sind vor einer erneuten Teilnahme an Fahrschulleistungen zu begleichen.
• Offene Zahlungen können zur vorübergehenden Sperrung weiterer Prüfungen führen.